Barrierefreiheit

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.taksforce-denkmal.bayern.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BayDiV vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

- Die Projektdaten werden nicht als semantische HTML-Tabelle ausgezeichnet.
- Die animierte Startseiten-Animation ist nicht pausierbar oder stoppbar.
- Einige Linktexte ("Mehr erfahren") sind ohne visuellen Kontext nicht aussagekräftig.
- Aufzählungen sind teilweise nicht als HTML-Listen ausgezeichnet.
- Die animierte Überschrift kommuniziert Änderungen nicht an Screenreader.
- Das Intro-Video und Logo sind im Quellcode nach dem Footer positioniert.
- Es ist kein Skip-Link zum direkten Sprung zum Hauptinhalt vorhanden.
- Das CMS weist nicht automatisch auf fehlende Alternativtexte hin.
- Die Reaktion der Animation auf die Systemeinstellung "Bewegung reduzieren" ist nicht sichergestellt.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.05.2026 auf Basis einer Selbstbewertung (siehe Artikel 3 Absatz 1 (1) a) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 (europa.eu) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.05.2026 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.taksforce-denkmal.bayern.de aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter buergerportal@blfd.bayern.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:


Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 München
Telefon: +49 89 2114-0
E-Mail: buergerportal@blfd.bayern.de


Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß § 3 BayEGovV:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Barrierefreiheit nach BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html